Sehr geehrte Gastgeberin, sehr geehrter Gastgeber,
Kurabgabe
Der Kurbeitrag wird von allen Personen, die sich im Erholungsgebiet aufhalten ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd) und denen die Möglichkeit zur Benutzung der öffentlichen Einrichtungen sowie Anlagen oder die Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird, ganzjährig erhoben.
Die Zahlung der Kurabgabe ist unabhängig davon, ob die Einrichtungen genutzt werden oder nicht.
Kurabgabepflichtig sind Tages– und Übernachtungsgäste und Zweitwohnungsinhaber (bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine pauschalisierte Aussage handelt, deren genaue Definition in der Kurabgabensatzung geregelt ist).
Die Kurabgabe wird nach Dauer des Aufenthalts erhoben. Sie beträgt pro Person ab 16 Jahren pro Tag € 1,50 (ermäßigt € 1,00 = Schwerbehinderte GbB 50, Begleitpersonen von Schwerbehinderten GdB 50 mit Merkzeichen B im Ausweis).
Meldepflicht
Einzug und Abführung der Kurabgabe (§9 Kurabgabensatzung)
Ordnungswidrigkeiten (§ 12 Kurabgabensatzung)
- seiner Kurabgabenpflicht nicht nachkommt,
- den Gästen die Kurkarte nicht aushändigt,
- den ausgefüllten manuellen Meldeschein nicht fristgerecht der Stadt zurückgibt.
Kurabgabensatzung
Wohin wende ich mich bei Fragen?
Bei Fragen zur Abwicklung von Kurkarten und zum AVS-Meldescheinsystem
Sabine Stöckmann
Im Thurow 13
23948 Klütz
Telefon: 038825 26 72 40
Bei Fragen zu Kurabgabenbescheiden (Zahlungen, Bankverbindungen etc.)
Amt Klützer Winkel
Olga Jolitz
Schloßstr. 1
23948 Klütz
Telefon: 038825 393 210
E-Mail
Bei allgemeinen Fragen (Ausflugsziele, Rad-/Wanderwege, Veranstaltungen etc.)
Stadtinformation Klütz
Im Thurow 14
23948 Klütz
Telefon: 038825 222 95
E-Mail